Die öffentlichrechtlichen Belange der Brandschutzes und der Personensicherheit regeln insbesondere die baurechtlichen Regelwerke (Bauordnungen, nachgeordnete Verordnungen, eingeführte Baubestimmungen, Industriebaurichtlinie, etc.) und die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Regelwerke zielen schwerpunktmäßig auf den Personenschutz ab sowie auf den Schutz der Nachbarschaft. Werden diese Festlegungen eingehalten, wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass niemand zu Schaden kommt bzw. gerettet werden kann.

Neben dem Personenschutz richtet der Risikoträger im Sachwertschutz – der Feuerversicherer – sein Augenmerk verstärkt auch darauf, das Brandentstehungsrisiko noch weiter zu minimieren und für den Fall eines Brandes möglichst viel Substanz zu erhalten, also sowohl den Schaden an Gebäuden, aber auch an den Betriebs- und Produktionseinrichtungen möglichst gering zu halten.

Gem. einer bekannten Studie rehabilitieren sich – trotz grundsätzlich ausreichend vorhandenen Versicherungsschutzes – nicht einmal ein Viertel der Betriebe, die einen Großbrand erlitten haben; Dreiviertel werden vom Wettbewerb übernommen, gehen innerhalb von drei Jahren in Konkurs oder nehmen den Betrieb gar nicht erst wieder auf. Das unternehmerische Risiko kann also nicht vollends alleine durch eine ausreichende Versicherung gedeckt werden.
Bei den Brandschutzmaßnahmen, die seitens der Versicherer gefordert werden, geht es nicht nur darum, den Schaden für die Versicherung möglichst gering zu halten, Ziel der Maßnahmen ist es viel mehr, dass der Betriebsstandort trotzt Schadensfall erhalten bleibt und fortgeführt werden kann. Der Produktionsausfall soll so weit wie möglich minimiert werden, der geschädigte Standort trotz Brand gesichert werden, Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben.

Die Vorgaben der Sachversicherer dienen somit der Reduzierung des unternehmerischen Risikos und dem Erhalt des Betriebs. Die einzelnen Maßnahmen müssen hierfür detailliert aufeinander abgestimmt sein, da dieses notwendige Maß an Sicherheit nur durch ein individuelles Konzept erreicht werden kann.

Das Wissen um den baulichen Brandschutz bildet die Grundlage auch für die Beratung mit versicherungstechnischem Hintergrund. Mit über 18-jähriger Tätigkeit im Bereich Risikomanagement / Risk Consulting und versicherungstechnischer Beratung verfügen wir über einen umfassenden Erfahrungsschatz zur betrieblichen Risikominimierung und können zielgerichtet passende Lösungsansätze für unterschiedliche Problemstellungen mit Ihnen erarbeiten. Fundierte Kenntnisse zum anlagentechnischen Brandschutz ergänzen unsere Beratungsleistung.
Mit dieser Kompetenz können wir unsere versicherungstechnische Betreuung im Bereich “Brandschutz” anbieten, eine Risikoeinschätzung vornehmen und geforderte Maßnahmen überprüfen oder / und Sie in der Umsetzung beraten und begleiten.

Da die zu diskutierenden Maßnahmen stets die Zielrichtung der Sicherung des versicherten Unternehmens dienen, können sich Versicherer, Makler und Betriebe selbst mit ihren Fragestellungen gerne an uns wenden.