Mit den rechtlich geforderten Maßnahmen zum Erreichen eines / unseres hohen Brandschutzstandards konfrontiert, sind im betrieblichen, aber auch im privaten Bereich häufig Aussagen zu hören wie „Bei mir hat’s noch nie gebrannt…!“ „Wenn’s brennt, kommt schon die Feuerwehr…“. Es entspricht zwar der Realität, dass wir grundsätzlich relativ sicher leben und arbeiten, aber auszuschließen ist ein Brand – also ein Schadenfeuer – dennoch nicht; und die Folgen sind oft schwerwiegend:

“Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch zu jeder Zeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.” (OVG Münster, Az. 10 A 363/86)

Durch Regelungen aus mehreren Rechtsgebieten, allem voran dem Baurecht und dem Arbeitsschutzrecht, aber auch über das Landesstrafrecht, soll die Brandsicherheit für die Nutzer einer baulichen Anlage gewährleistet werden. Zudem steht jede/r Einzelne in der Pflicht, sowohl im eigenen Heim als auch im beruflichen Alltag durch Beachtung einiger Regeln und durch umsichtiges Handeln seinen Beitrag zum wichtigsten Brandschutz-Aspekt zu leisten: der Brandverhütung. Aufbauend auf den Grundanforderungen des vorbeugenden baulichen, des technischen und des abwehrenden Brandschutzes soll über organisatorische Maßnahmen und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben erreicht werden, dass

  • niemand einen Körperschaden erleidet,
  • sich alle Personen in Sicherheit bringen bzw. zumindest (von der Feuerwehr) gerettet werden können,
  • der Nachbarschaftsschutz gewahrt wird,
  • wirksame Löschmaßnahmen möglich sind.

Ziel ist es außerdem, Umweltschäden so gering wie möglich zu halten. Ein hoher Brandschutzstandard lässt zudem – sowohl im betrieblichen als auch im privaten / heimischen Bereich – geringere Sachschäden erwarten, sichert bei Betrieben deren Standort und die Arbeitsplätze und minimiert das Betriebsunterbrechungsrisiko. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und die festgelegten Schutzziele zu erfüllen, müssen alle Einzel-Maßnahmen zum Brandschutz ganzheitlich und konzeptionell betrachtet und aufeinader abgestimmt werden. Privatrechtliche Regelungen bspw. zum Versicherungsschutz ergänzen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben; im sinnvollen Zusammenspiel können so individuelle, effiziente Schutzkonzepte entwickelt werden.

Alle Schutzziele zielgerichtet zu verfolgen bzw. Maßnahmen umzusetzen, steht in der Verantwortung des Objekteigentümers, des Betreibers und des Unternehmers. Wir sind Ihr Partner, wenn es um Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen geht, wir unterstützen Sie bei der baurechtlichen Genehmigung und wir beraten Sie, dass die einzelnen Brandschutzmaßnahmen sinnvoll, effizient und kostenoptimiert zusammengeführt werden.