Oberstes Gebot bei der Arbeitssicherheit ist es, gefahrbergende Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. – falls sich diese nicht vermeiden lassen – das Maß der Gefährdung auf ein Minimum zu reduzieren und adäquate Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist stets der Unternehmer; er kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben zwar Führungskräften, Beauftragen, Fachkräften und einzelnen Mitarbeitern bedienen und Aufgaben sowie dadurch ein gewisses Maß an Verantwortlichkeit delegieren, er bleibt jedoch stets der Hauptverantwortliche für die Sicherheit der Beschäftigten. Umso wichtiger ist es, Personen mit hoher passender Qualifikation im jeweiligen Themengebiet mit der Beratung und Bearbeitung spezieller Aufgaben zu betrauen.

Der betriebliche Brandschutz ist ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes in einem Betrieb bzw. in einer Einrichtung. Für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielt hier der organisatorische Brandschutz eine wesentliche Rolle. Einige Einzelaspekte in diesem Themenfeld sind relativ leicht nachvollziehbar; etliche Aspekte bedürfen jedoch einer ergänzenden Erläuterung, dass die Mitarbeiter spezielle Regelungen verstehen und dann auch befolgen. Zudem gilt es, Verantwortlichkeiten für spezielle Aufgaben im vorbeugenden Bereich, im Brandfall und bei der Nachbereitung festzulegen und gegeneinander abzugrenzen; zugleich muss allerdings gewährleistet werden, dass alle Einzelmaßnahmen zu einer effizienten und überschaubaren Regelung zusammen geführt werden, dass der Brandentstehung vorgebeugt wird und sich im Gefahrenfall alle Mitarbeiter/innen in Sicherheit bringen können.

Bei der betrieblichen Brandschutzorganisation können wir Sie umfassend und qualifiziert beraten, beginnend mit einer Betriebsbegehung, über die Erstellung von einzelnen, speziellen Unterlagen bis hin zur gemeinsamen Ausarbeitung einer umfassenden Brandschutzorganisation. Bei Fragen dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden, wir beraten sie gerne.

Die Brandschutzorganisation ist nur ein Teilgebiet des komplexen Fachgebiets »Brandschutz«. Wir können Sie auch zu weiteren Schwerpunkten wie dem vorbeugenden, baulichen Brandschutz bis hin zur Baugenehmigung und der Erstellung von Brandschutznachweisen für Neubauten und Nutzungsänderungen unterstützen. Und wir beraten Sie gerne bei Fragen zum anlagentechnischen Brandschutz.