Die Vorschriften der BayBO bilden für ein Standardgebäude (Wohn- oder Bürogebäude, i. d. R. max. 1.600 m² Grundfläche, Höhe max. 22 m) über die festgeschriebenen Anforderungen ein einfaches Standard-Brandschutzkonzept.
Das bedeutet, dass bei Einhaltung aller Einzelanforderungen, die in der Bauordnung beschrieben sind und dazu dienen, die Brandsicherheit für eine bauliche Anlage zu gewährleisten, die Schutzziele des Art. 12 BayBO erfüllt werden.
Für Anlagen besonderer Art und Nutzung kann eine adäquate Brandsicherheit alleine über die Vorgaben der Bauordnung nicht realisiert werden. Hier existieren entweder weitere gesetzliche Regelwerke (Sonderbauvorschriften), die weitergehende (oder aber auch erleichternde) Anforderungen an die jeweilige Objekt- / Nutzungsart definieren, oder es bedarf – bei Fehlen konkretisierender Rechtsvorschriften – einer gänzlich indiviuellen Betrachtung der baulichen Anlage.
Zudem werden bei den wenigsten Bauvorhaben – egal ob Neubau, Bestandsumbau oder Nutzungsänderung – alle Vorgaben der Bauordnung oder der (mit-)geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Daher bedarf es einer konzeptionellen Betrachtung aller relevanten Aspekte, um die in der Bauordnung beschriebenen Schutzziele zu erreichen. Es gilt, die Gewährleistung der Brandsicherheit in einem Objekt unter Berücksichtigung der Art des Gebäudes und seiner Nutzung nachzuweisen.
Jedes Bauvorhaben ist Abbild der Individualität des Bauherrn / des Architekten. Bei allen Vorstellungen und Ideen müssen jedoch die Bauvorschriften beachtet bzw. die bauaufsichtlich verfolgten Schutzziel erfüllt werden. Um schlussendlich die baurechtliche Genehmigung für Ihr Vorhaben zu erhalten, sind zahlreiche Einzelaspekte konzeptionell aufeinander abzustimmen. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Die gesetzlichen Vorgaben dienen dabei als Grundlage; davon abweichende Realisierungswünsche müssen eingehend überprüft und bewertet werden; ggf. müssen Kompensationsmaßnahmen festgelgt werden. Aufgrund unserer Kenntnisse im abwehrenden und beim anlagentechnischen Brandschutz können wir abschätzen, durch welche Einzelmaßnahmen sich im Zusammenspiel ein Sicherheitsniveau erzielen lässt, wie es durch die Bestimmungen der BayBO bzw. der Sonderbauvorschriften vorgegeben ist.
Es gilt stets: der Brandschutz für eine bauliche Anlage muss ganzheitlich betrachtet werden: alle Einzelmaßnahmen, die die Brandsicherheit gewährleisten sollen, müssen effizient zusammen wirken, um die festgelegten und akzeptierten Schutzziele auch tatsächlich zu erreichen.
Da sich jedes Objekt / Bauvorhaben trotz möglicherweise gegebener Ähnlichkeit doch im Regelfall in Einzelheiten von anderen Vorhaben unterscheidet – sei es nur ein geringer Unterschied bei der Brüstungshöhe des obersten Fensters, die Breite der Zufahrt oder die Art der Nutzung – ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich.
Bei der Bauausführung sind dann weitergehende Festlegungen der Obersten Baubehörden, zahlreiche Normen, Rahmenvorgaben und Ausführungsbestimmungen aus Bauteilprüfungen, Herstellerangaben etc. zu berücksichtigen. Diese und die rechtlichen Vorgaben stellen die im Zuge einer Baumaßnahme zu beachtenden Brandschutzanforderungen dar, deren sachgemäße Umsetzung schlussendlich gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen sind.