Das Thema Brandschutz berührt mehrere Rechtsgebiete, allem voran das Baurecht und das Arbeitsschutzrecht, aber auch das Landesstrafrecht. In diesen Rechtsgebieten existieren unterschiedliche Regelwerke, auf deren Basis die Brandsicherheit für die Nutzer einer baulichen Anlage gewährleistet werden soll. Aufbauend auf den Grundlagen der baulichen und technischen Anforderungen wird der Brandschutz über organisatorische und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben geregelt. Der Schutz von Menschenleben ist dabei oberste Zielsetzung. Ein hoher Brandschutzstandard lässt aber – sowohl im betrieblichen als auch im privaten / heimischen Bereich – geringere Sachschäden erwarten, sichert bei Betrieben deren Standort und die Arbeitsplätze und minimiert das Betriebsunterbrechungsrisiko. Hierzu müssen auch Rahmenbedingungen für die Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen erfüllt werden, wobei auch Umweltschäden – ob vom Brand selbst oder von den Bekämpfungsmaßnahmen – so gering wie möglich gehalten werden müssen.

Mit den erforderlichen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, konfrontiert, sind im betrieblichen, aber auch im privaten Bereich häufig Aussagen zu hören wie „Bei mir hat’s noch nie gebrannt…!“ „Wenn’s brennt, kommt schon die Feuerwehr…“. Es entspricht zwar der Realität, dass wir grundsätzlich relativ sicher leben und arbeiten, aber auszuschließen ist ein Brand – also ein Schadenfeuer – dennoch nicht; und die Folgen sind oft schwerwiegend:

“Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch zu jeder Zeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.”

(OVG Münster, Az. 10 A 363/86)

Jede/r Einzelne kann dabei einen nicht unerheblichen Einfluss nehmen – egal ob im eigenen Heim oder im beruflichen Alltag – und durch Beachtung einiger, teils gesetzlich verpflichtender, Regeln und durch umsichtiges Handeln einen wesentlichen Beitrag leisten zum wichtigsten Brandschutz-Aspekt: zur Brandverhütung.

Bricht trotz aller Umsicht ein Schadenfeuer aus, soll über die rechtlichen Regelungen zum vorbeugenden, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz gewährleistet sein, dass

  • niemand einen Körperschaden erleidet,
  • sich alle Personen in Sicherheit bringen bzw. zumindest (von der Feuerwehr) gerettet werden können,
  • der Nachbarschaftsschutz gewahrt wird,
  • wirksame Löschmaßnahmen möglich sind.

Darüber hinaus soll natürlich größerer Sachschaden vermieden und Betriebsunterbrechung vorgebeugt werden. Auch Umweltschäden müssen so gering wie möglich gehalten werden.

Die einzelnen Maßnahmen zum Brandschutz müssen dabei ganzheitlich betrachtet werden; nur so lassen sich die durch gesetzliche Regelungen definierten Schutzziele erfüllen. Privatrechtliche Regelungen bspw. zum Versicherungsschutz ergänzen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben; im sinnvollen Zusammenspiel können so effiziente individuelle Schutzkonzepte entwickelt werden.

Alle Schutzziele zielgerichtet zu verfolgen bzw. Maßnahmen umzusetzen, steht in der Verantwortung des Objekteigentümers, des Betreibers und des Unternehmers.
Wir sind Ihr Partner, wenn es um Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen geht, wir unterstützen Sie bei der baurechtlichen Genehmigung und wir beraten Sie, dass die einzelnen Brandschutzmaßnahmen sinnvoll, effizient und kostenoptimiert zusammengeführt werden.