Feuerwehrpläne werden auf Basis der DIN 14095 erstellt und unter Berücksichtigung der örtlichen Belange der Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle angefertigt. Baurechtliche Forderungen nach Feuerwehrplänen bestehen bspw. für größere Industriebauten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, etc. Zudem werden Feuerwehrpläne im Allgemeinen von der Feuerwehr gefordert, wenn in einem Objekt eine Brandmeldeanlage installiert ist.

Anhand von Feuerwehrplänen sollen bzw. müssen sich die Einsatzkräfte in einem Objekt (meist Gebäude) orientieren und zugleich über alle Gefahrenstellen informiert werden. Ergänzt um weitere Informationen ergibt sich der Feuerwehreinsatzplan, der ein wichtiges Einsatzhilfsmittel darstellt.

Das Ergänzen von Piktogrammen in vorhandenen Geschossplänen stellt dabei nur einen kleinen Teil bei der Auftragsbearbeitung dar. Viele einsatztaktisch wichtige Hinweise lassen sich alleine aus den Planvorlagen üblicherweise nicht ableiten. Daher ist es ganz entscheidend, die Situation vor Ort in Augenschein zu nehmen und zu bewerten und dabei die örtlichen Gegebenheiten, konkrete Gefährdungen und bereits vorhandene Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen zu erfassen. Nur so können alle relevanten Aspekte erfasst und im Feuerwehrplan derart dargestellt werden, dass der Einsatzplan mit seinen Darstellungen und Hinweisen im Ernstfall als taktisches Hilfsmittel dient – und zwar auch bzw. insbesondere dann, wenn der Einsatzleiter und jeder vorgehende Trupp im betroffenen Objekt nicht bis ins Detail ortskundig ist.

Eine akribische Erfassung der Daten und der Abgleich der Pläne mit dem Ist-Stand vor Ort sowie ggf. die Abstimmung optimierender betrieblicher Maßnahmen im Vorfeld es hoffentlich nicht eintretenden Schadensereignisses ist nur durch persönlichen Kontakt mit dem Betriebsleiter oder entsprechend beauftragten vor Ort möglich; eine Objektbegehung und eine – im Bedarfsfall ingenieurmäßige – Datenerfassung sowie eine brandschutztechnische Beratung sind bei uns daher grundsätzlich immer Bestandteil bei einer Erstellung eines Feuerwehreinsatzplans und im Angebot einkalkuliert.

Feuerwehrpläne sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Im Zuge von Umbaumaßnahmen, bei Umstellung von betrieblichen Prozessen, bei Umstellung von Maschinen und Anlagen, die für die Feuerwehr von Relevanz sind wie bspw. Anlagen mit Gefahrstoffen muss umgehend eine Aktualisierung des Feuerwehrplans erfolgen. Im Übrigen muss der Plan im Abstand von maximal zwei Jahren auf Aktualität überprüft werden. Ein Fachmann kann Sie hierbei qualifiziert beraten; ihm fallen möglicherweise Veränderungen auf, die in Ihrem Betrieb langsam, sukzessive und effizient durchgeführt worden, ihre Bedeutung für die Feuerwehr dabei aber “unter gegangen” sind…