Die gesamte betriebliche Brandschutzorganisation, Maßnahmen zur Brandverhütung, Handlungsweisen für das Verhalten im Brandfall, Flucht- und Evakuierungshinweise, etc. werden in der Brandschutzordnung festgelegt. Auch die Verantwortlichkeiten der Aufgaben im Bereich Brandschutz werden in der Brandschutzordnung klargestellt.
Mitarbeiter / Beschäftigten müssen zu Beginn des Arbeits- / Anstellungsverhältnisses und danach in regelmäßigen Abständen in Belangen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes unterwiesen werden. Eine qualifiziert erstellte Brandschutzordnung dient als umfangreiche Grundlage.

Brandschutzordnungen werden für Industriebetriebe in gleicher Weise gefordert wie für Krankenhäuser, Werkstätten, Pflegeeinrichtungen, Verwaltungsgebäude und Kindergärten.

Tatsächlich gelten einige Hinweise und Verhaltensweisen, die in der Brandschutzordnung üblicherweise genannt werden, für alle Einrichtungen in beinahe unveränderter Weise, unabhängig von ihrer Nutzung. Das Gros der Maßnahmen und Regelungen ist jedoch individuell auf ein Objekt abzustimmen. Schon eine Betreuungsperson mehr oder weniger, ein Ausgang weniger oder eine Etage mehr kann im Kindergarten eine veränderte Aufgabenzuteilung erforderlich machen. Die Evakuierungssituation in einem mehrgeschossigen Gebäude mit zwei Treppen ist anders zu bewerten als in einem Gebäude mit einer Treppe und anders als ein erdgeschossiges Gebäude mit gleicher Nutzfläche und gleicher Mitarbeiterzahl. Die Existenz spezieller Löschmittel und Löschanlagen erfordert zusätzliche Hinweise, über die alle Mitarbeiter informiert sein sollten.

Im Zuge der Ausarbeitung Ihrer Brandschutzordnung befassen wir uns ausführlich mit Ihrer Brandschutzorganisation. Oftmals zeigt sich erst im Zuge dieser ganzheitlichen Betrachtung aller getroffenen Maßnahmen, dass einzelne Aspekte noch aufeinander abgestimmt werden müssen oder dass es der Regelung einiger weiterer Punkte bedarf. Nur bei individueller Ausgestaltung der Brandschutzordnung und konzeptionell abgestimmten Maßnahmen, die allen Beschäftigten verständlich und nachvollziehbar nahe gelegt werden, kann das Höchstmaß an Brandsicherheit gewährleistet werden.

Brandschutzordnungen bedürfen in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Aktualität (spätestens alle zwei Jahre). Ändern sich betriebliche Verantwortlichkeiten, erfolgen Umbaumaßnahmen oder ändern sich Betriebsabläufe oder Produktionsprozesse, bedarf es einer Überprüfung der Inhalte der Brandschutzordnung.