Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, während des Betriebs einer baulichen Anlage zu verhüten. Während die Baugenehmigung die Rechtmäßigkeit einer baulichen Anlage bescheinigt, nach Fertigstellung der Baumaßnahme auch weiterhin Bestand hat, aber weitgehend “statisch” zu betrachten ist, stellt die Feuerbeschau ein behördliches Kontrollinstrument dar, um bauliche Anlagen auch während des Betriebs begutachten und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen mit der Zielsetzung der Gewährleistung von Schutz und Sicherheit überprüfen zu können. Feuerbeschauen sollen nach pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinden oder bei Vorliegenden konkreter Anhaltspunkte für gefährliche Zustände durchgeführt werden.

Für den jeweiligen Objektbetreiber bzw. Betriebs- / Einrichtungsleiter stellt eine Feuerbeschau im Regelfall kein routinemäßiges Ereignis durch die Gemeinde dar. Im Zuge einer qualifizierten Vorbereitung auf eine derartige behördliche Begehung kann aber durch Bereitstellung erforderlicher Unterlagen und Abstellung möglicherweise bestehender Mängel noch im Vorfeld ein reibungsloser Ablauf gewährleistet und ein positives Ergebnis der Feuerbeschau erreicht werden. Durch unsere Erfahrungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, sowie aufgrund der langjährig gepflegten Zusammenarbeit mit den Baubehörden können wir Sie bei der Vorbereitung auf eine behördlich angekündigte Feuerbeschau unterstützen. Auf Wunsch begleiten wir auch die Begehung Ihres Objekts durch die Kommune und können Sie bei der Umsetzung etwaiger Auflagen begleiten.